Das Rentenalter ist auf 67 Jahre angehoben worden. Es gibt aber weiterhin Möglichkeiten um z.B. im Alter von 60 Jahren in Rente zu gehen. Die Rente ab 60 – welcher Rentenanspruch ergibt sich aus einem frühzeitigen Renteneintritt mit 60 Jahren?
Das Eintrittsalter für die gesetzliche Rente ist auf 67 Jahre angehoben worden. Viele stellen sich die Frage ob Sie bis in Alter von 67 Jahren arbeiten müssen oder ob Sie vielleicht doch früher in Rente gehen können? Für Frauen gibt es die Möglichkeit mit 60 die Rente anzutreten. Dazu müssen allerdings ein paar Bedingungen erfüllt sein. Die Frau muss vor dem Jahre 1951 geboren sein, nach dem 40. Lebensjahr müssen mehr als 120 Monate an Pflichtbeiträgen in die staatliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein und es muss eine Versicherungspflicht seit mindestens 15 Jahren vorliegen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Zeitwertkonto. Dies funktioniert nach folgendem Prinzip: Der Mitarbeiter sammelt auf dem Zeitwertkonto seine Urlaubstage und Überstunden um früher aus dem Beruf ausscheiden zu können und vorzeitig die Rente anzutreten.
Auch schwerbehinderte Menschen können mit 60 in Rente gehen, sofern eine Mindestversicherungszeit von mindestens 35 Jahren vorliegt.
Interessant ist die Regelung für Arbeitslose, dies wird aktuell neu geregelt. Ein früherer Renteneintritt soll zukünftig nicht mehr möglich sein.
Ihre Rentenpunkte berechnen mit dem Rechner für die Rentenpunkte aus der gesetztlichen Rentenversicherung.