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15 Jul, 2011

Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse

Posted by: admin In: Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Wahltarife an, die z.B. eine Selbstbeteiligung beinhalten. Beitragsrückerstattung gibt es nicht nur bei der privaten Krankenversicherung, sondern auch bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beitragsrückerstattung ist bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) wesentlich höher als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Durch die Auswahl eines Wahltarifes bindet man sich bis zu 3 Jahre an die gesetzliche Krankenversicherung. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten geht durch den Wahltarif das Sonderkündigungsrecht verloren, wenn die Option Krankengeld gewählt wird. Dies behindert den Krankenversicherung Wechsel etwas. Man kann zwischen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und anderen Kassen entscheiden. Die Versicherten, die gesetzlich die Möglichkeit haben in einer GKV aufgenommen zu werden, müssen von der Krankenkasse angenommen werden. Es kommt nicht auf den Gesundheitszustand an.

In der privaten Krankenversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Bei Einschränkungen des Gesundheitszustandes kann es zu Beitragszuschlägen kommen. Ausschlüsse bestimmter Krankheiten aus dem Versicherungsschutz sind ebenfalls möglich. Die private Krankenversicherung bietet durchaus bessere Leistungen wie z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder Zahnersatzleistungen an. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nur die medizinisch notwendigen Leistungen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungen wie Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte, die medizinisch begründet sind, zu bezahlen. Ein Krankenversicherung Vergleich kann schon über viele Leistungen informieren.