baufinanzierungsrechner.eu zu Ihren Google-Favoriten hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen baufinanzierungsrechner.eu zu den Favoriten Ihres Browsers hinzufügen

16 Apr, 2012

Sind Zinsen als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Posted by: admin In: Kredit & Finanzierung

Vorweg: Die Frage ist nicht in einem Satz zu beantworten. Erst nach einer zweistufigen Prüfung lässt sich eindeutig klären, ob Schuldzinsen in voller Höhe als Kosten abgesetzt werden können. Das gilt für Immobilienfinanzierungen genauso wie für Maschinen-, Fahrzeug- oder anderweitige gewerbliche Kredite.

Erster Schritt der Prüfung – Zweck des Darlehens

Es muss zweifelsfrei klargestellt werden, dass die Finanzierung einem betrieblichen Zweck dient, also eine betrieblich veranlasste Aufwendung zur Erzielung von Gewinnen ist. Bei einer Immobilienfinanzierung ist das der Fall, wenn eine Vermietung beabsichtigt wird. Liegt nur eine Teilvermietung vor, kann auch nur ein Teil des Zinsaufwandes geltend gemacht werden. Die Darlehensaufnahme für Entnahmen oder private Zwecke – auch für private Konten – muss strengstens abgegrenzt werden, denn sie stellen keine betrieblich veranlasste Aufwendung dar. Bei der Finanzierung von Maschinen, Fahrzeugen oder Werkzeugen ist die Zuordnung einfacher, die Finanzierungskosten können direkt den Betriebsausgaben zugerechnet werden.

Zweiter Schritt der Prüfung – Liegen Ãœberentnahmen vor?

Die Abzugshöhe für Finanzierungskosten kann gekürzt werden, wenn eine Überentnahme vorliegt, d.h. wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr höher sind als Gewinn und Einlagen. So sieht es das BMF laut Schreiben vom 22.5.2000 (BStBl I 2000, S. 588) vor. Liegt keine Überentnahme vor, können die gesamten Finanzierungskosten, die mit dem Betrieb zusammenhängen, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Zwei-Konten-Modell zur Vermeidung von Diskussionen

Das von der Finanzverwaltung anerkannte Zwei-Konten-Modell kann viele Diskussionen von vornherein vermeiden: Ein Unternehmen führt ein Konto für die Betriebsausgaben und ein anderes für die Einnahmen. Die Entnahmen würden dann automatischen vom Einnahmenkonto erfolgen, so dass die Zinsbelastung des Ausgabenkontos voll abzugsfähig wäre. Diese Variante sollte aber mit Steuerberater und Banken genau besprochen werden.

Um Finanzierungskosten als Betriebsausgaben absetzen zu können, muss zum einen der Verwendungszweck vollkommen klargestellt werden, zum anderen die Verhältnismäßigkeit der Entnahmen stimmen. Mit etwas Überlegung und Planung kann man die Zinsen voll geltend machen.
Dieser Gastbeitrag wurde vom Betriebsausgaben Lexikon zur Verfügung gestellt.