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15 Dez, 2009

Steuern sparen mit Immobilien

Posted by: admin In: Immobilien

Mit einer Immobilie steuern sparen. Eigentümer, die Ihre Immobile vermieten und somit nicht selbst nutzen, können die damit verbundenen Kosten von der Steuer absetzen, um so Ihre Steuerlast zu senken. 

Diese Art der Steuerentlastung lohnt sich vor allem für Personen mit einem hohen Steuersatz. Neben den steuerlichen Erleichterungen winken Erträge durch Wertseigerungen während Sie so gleichzeitig fürs Alter vorsorgen. Genauso wie die Selbstgenutzte Immobilie, ist auch die vermietete eine sehr gute Altersvorsorge. Wenn Sie mit diesem Steuermodell liebäugeln sollten Sie vor allem die Werthaltigkeit und Wertsteigerung des Investments bei der Objektauswahl berücksichtigen, damit sich diese große Investition auch lohnt. Leider wird immer wieder mit Immobilienkäufen zur Steuererleichterung geworben um unverkäufliche Schrottimmobilien an den Mann zu bringen.  

Steuerlich abgesetzt werden kann: Der Kaufpreis des Gebäudes ohne Grundstück plus die laufenden Kosten des Objektes. Der Kaufpreis für Gebäude die nach 1924 gebaut wurden kann so über 50 Jahre abgeschrieben werden. Dazu folgendes Beispiel: Beträgt der Kaufpreis für das Gebäude ohne Grundstück 200.000,- € dann können 4.000,- € pro Jahr als Verringerung des zu versteuernden Einkommens angerechnet werden. Bei einem Steuersatz von 40 % senkt dies die Steuerlast um 1.600,- €. Bei einer älteren Immobilie (vor 1925 gebaut) reduziert sich die gesetzliche Nutzungsdauer auf 40 Jahre. Dadurch erhöht sich der Betrag den Sie jährlich steuerlich ansetzen können. Dieses Rechenbeispiel wurde anhand einer linearen Abschreibung gewählt. Bei einer degressiven Abschreibung ist die steuerliche Entlastung anfangs größer, während diese dann im Verlauf der Jahre sinkt. Die degressive Abschreibungsform können Sie nur wählen, wenn Sie die Immobilie im Jahre der Erstellung kaufen oder selbst gebaut haben. Die Abschreibungen erhöhen sich, beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie oder bei Objekten in Sanierungsgebieten. 

Neben den Kosten für das Gebäude dürfen Sie Verluste aus Vermietungen steuerlich geltend machen. Das sind Kosten, die sich aus den laufenden Nebenkosten ergeben. Also  Kosten für die Immobilienfinanzierung, Maklerkosten, Instandhaltungskosten bis zu bestimmten Grenzen, Gebäudeversicherungen und einige mehr. Von diesen Kosten müssen die Mieteinnahmen die Sie erzielen abgezogen werden. Der Betrag der dann übrig bleibt, kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Für die

Beachten Sie: Wenn Sie die vermietete Immobilie im Zeitraum von 10 Jahren veräußern, muss der anfallende Veräußerungsgewinn versteuert werden und ein Großteil der gewährten steuerlichen Vorteile an den Staat zurückbezahlt werden. Ziehen Sie dagegen selbst in das Objekt ein, entfällt die Rückzahlung.