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30 Apr, 2010

Die Berufsunfähigkeitsrente – BU Rente

Posted by: admin In: Berufsunfähigkeit

Die Regelung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente wurde im Jahre 2001 entscheidend verändert. Seit 2001 sind alle die ab dem 02.01.1960 geboren sind aus der gesetzlichen BU-Versicherung ausgeschlossen. Wer sich also für den Fall von Berufsunfähigkeit absichern möchte, muss eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen um im Versicherungsfalle eine BU-Rente beziehen zu können. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der erlernte Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit, aufgrund einer Behinderung oder Krankheit, dauerhaft weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann.

Um die Versorgungslücke im Falle von Berufsunfähigkeit zu schließen, ist jeder gut beraten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Es gibt zwei Formen der BU-Versicherung. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung oder eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Grunde gibt es noch eine Dritte Form, die sich vor allem für Bauherren eignet, die Restschuldversicherung. Eine Restschuldversicherung kombiniert Risikolebensversicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Bauherren ist dies eine günstigere Alternative, da der auszuzahlende Betrag bei dieser Versicherung im Laufe der Jahre abnimmt (bezogen auf die Darlehensrestschuld), ist diese Versicherung kostengünstiger.

Gerne helfen Ihnen unsere Experten welcher Versicherungstarif für Sie der beste ist. Fordern Sie Ihren kostenlosen BU-Versicherungsvergleich an.