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30 Apr, 2010

Berufsunfähigkeitsversicherung Beiträge von der Steuer absetzen

Posted by: admin In: Berufsunfähigkeit

Beiträge zur BU-Versicherung sind Sonderausgaben die im Rahmen der gesetzlichen Sonderausgaben- höchstbeträge steuerlich abgesetzt werden können. Unter Sonderausgaben fallen weitere Versicherungen wie die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, oder Haftpflichtversicherung. Übersteigen Ihre aktuellen Ausgaben den steuerlich anzusetzenden Sonderausgabenhöchstbetrag, dann bringen Ihnen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung keine steuerliche Erleichterung mehr.

Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rente ermöglicht Ihnen darüber hinaus folgende steuerliche Möglichkeiten. Für diese gelten weitaus höhere Freibeträge. Diese Beiträge waren im Jahre 2005 bis zu 60 % abzugsfähig, linear ansteigend auf 100 % in den folgenden 20 Jahren.

Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente

Die BU Rente, die während einer befristeten Rentenzahlungsdauer ausgezahlt wird, ist als zeitlich begrenzte Leibrente laut § 55 EStDV zu versteuern. Als Besteuerungsgrundlage dient der Ertragsanteil aus der BU Rente.