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21 Okt, 2011

Betriebliche Altersvorsorge

Posted by: admin In: Altersvorsorge

Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge können natürlich direkt vom Bruttoeinkommen gezahlt werden. Dies hat den Vorteil, dass so auch ihre Renten und Krankenversicherungsbeiträge sinken.

Ansonsten ist der Arbeitgeber immer verpflichtet auf Wunsch seines Angestellten, einen Teil des Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Äußert sich der Arbeitnehmer nicht direkt zu diesem Thema steht es dem Arbeitgeber frei zu entscheiden ob er sich an der Altersvorsorge seiner Angestellten beteiligen will oder nicht. Natürlich bessert es die Arbeitsatmosphäre immer, wenn man seinen Arbeitnehmern unter die Arme greift.

Sie erfahren genaueres über die fünf verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge auf Rententips.de. Bei der Direktzusage bildet der Arbeitgeber die Rückstellung für die Altersvorsorge. Die Art der Geldanlage kann hier frei gewählt werden. Eine Versorgungseinrichtung mehrerer Unternehmen bildet die Unterstützungskasse. Hohe Aktienquoten sind vor allem bei dem Pensionsfonds erreichbar. In allen drei Formen der Altersversorgung wird die Vorsorge im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers von Pensionssicherungsverein weitergezahlt. Die Pensionskasse ist eine selbstständige Versicherungsgesellschaft bei der umfassende Steuervergünstigungen möglich werden. Zu guter Letzt wäre da noch die Direktversicherung, eine betriebliche Altersversorgung geführt durch ein Lebensversicherungsunternehmen. Vor allem steuerlich durchaus vergleichbar mit der Pensionskasse.

Sollten sie aus etwaigen Gründen derzeit keine betriebliche Altersversorgung nutzen können, sollten sie auf eine private Altersvorsorge zurückgreifen. Die wichtigsten sind hier die Lebensversicherung, sowie die Riester bzw. für Arbeitgeber die Rüruprente.