Ermittlung der Rentenpunkte bei der Altersrente
Unser Rentenpunkte Rechner hilft Ihnen bei der näherungsweisen Bestimmung Ihrer aktuellen Rentenpunkte. Die Infos auf dieser Seite geben Ihnen einen Überblick über die Methodik der Berechnung von Rentenpunkten der LVAs und welche Lebensphasen in welcher Form als Beitragszeit für die Altersrente angerechnet werden können.
Anrechnung von schulischen Ausbildungszeiten
Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr können für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. So können pro Studien- oder Schuljahr 0,75 Rentenpunkte angerechnet werden, für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Die maximalen Rentenpunkte für Schule und Studium belaufen sich derzeit also auf 2,25 Punkte.
Anrechnung von beruflichen Ausbildungszeiten
Beruflichen Ausbildungszeiten bis zum 25. Lebensjahr können für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. So können pro Jahr Berufsausbildung 0,75 Rentenpunkte angerechnet werden und dies für insgesamt 3 Jahre. Für die Berufsausbildung können so maximale 2,25 Rentenpunkte angerechnet werden.
Anrechnung von Wehr- und Zivildienst
In der Zeit des Zivil- oder Wehrdienstes erwerben Sie Beitragszeiten in Form von Pflichtversicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragszeit beginnt beim Eintritt und endet beim Ausscheiden aus diesem staatlichen Dienst. Als fiktiver Verdienst werden Ihnen 60 Prozent bezogen auf das Durchschnittseinkommen angerechnet und dies maximal für neun Monate.
Anrechnung von Arbeitslosigkeit
Um in den Bezug von Rentenpunkten durch Arbeitslosigkeit zu kommen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein.
Arbeitslosengeld I: Versicherten die Arbeitslosengeld I beziehen, werden 80 % als Beitrag
zur Rentenversicherung berücksichtigt, bezogen auf das letzte Bruttomonatsgehalt vor der Arbeitslosigkeit.
Arbeitslosengeld II: Sie beziehen Arbeitslosengeld II, dann werden 205 € als monatlicher
Bruttoverdienst festgelegt. Aus diesem Bruttoverdienst errechnen sich Ihre Rentenpunkte für die Altersrente.
Die Berücksichtigungszeit für die Kindererziehung
Die Jahre zwischen der Geburt des Kindes und dem 10. Lebensjahr werden Ihnen (beim erziehenden Elternteil) als Berücksichtigungszeiten für die Rentenversicherung angerechnet. Dies hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente, dafür aber auf den Rentenanspruch selbst. Mehr zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten finden Sie rechts!
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Der Riester Rente Rechner für die Berechnung der finanziellen Vorteile bei der Riesterrente.
Der Rentenpunkte Rechner für die näherungsweisen Bestimmung der aktuellen Rentenpunkte.
Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rentenhöhe der gesetzlichen Rentenversicherung hat viele Facetten und wird leider an vielen Stellen des Internets falsch zitiert. Ich versuche hier die wichtigsten Eckdaten zu beschreiben und hoffe diese richtig wieder zu geben.
Mit dem Monat nach der Geburt des Kindes beginnt die Kindererziehungszeit und läuft maximal 36 Monate. Bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 endet die Kindererziehungszeit bereits nach 12 Monaten. So können Sie für die Kindererziehungszeit Ihres Kindes maximal drei Rentenpunkte erhalten und bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nur einen Rentenpunkt.
Werden gleichzeitig mehrere Kinder erzogen, zum Beispiel wenn ein weiteres Kind geboren wird, dann verlängert sich die Kindererziehungszeit
entsprechend um die Zeit, in der gleichzeitig mehrere Kinder erzogen wurden.
Sonderfälle:
Bei einer Zwillingsgeburt erhalten Sie doppelt so viele Rentenpunkte.
Sind Sie als erziehender Elternteil während der Kindererziehungszeit beruflich tätig, dann wird Ihnen der Anteil der Rentenpunkte gutgeschrieben,
mit dem Sie über dem Durchschnittsentgelt für die Rentenberechnung liegen, maximal bis zum Höchstsatz (0st/West). Das Durchschnittsentgelt West
beträgt 2009 30879,- €.