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Ermittlung der Rentenpunkte bei der Altersrente

Unser Rentenpunkte Rechner hilft Ihnen bei der näherungsweisen Bestimmung Ihrer aktuellen Rentenpunkte. Die Infos auf dieser Seite geben Ihnen einen Überblick über die Methodik der Berechnung von Rentenpunkten der LVAs und welche Lebensphasen in welcher Form als Beitragszeit für die Altersrente angerechnet werden können.

Anrechnung von schulischen Ausbildungszeiten

Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr können für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. So können pro Studien- oder Schuljahr 0,75 Rentenpunkte angerechnet werden, für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Die maximalen Rentenpunkte für Schule und Studium belaufen sich derzeit also auf 2,25 Punkte.

Anrechnung von beruflichen Ausbildungszeiten

Beruflichen Ausbildungszeiten bis zum 25. Lebensjahr können für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. So können pro Jahr Berufsausbildung 0,75 Rentenpunkte angerechnet werden und dies für insgesamt 3 Jahre. Für die Berufsausbildung können so maximale 2,25 Rentenpunkte angerechnet werden.

Anrechnung von Wehr- und Zivildienst

In der Zeit des Zivil- oder Wehrdienstes erwerben Sie Beitragszeiten in Form von Pflichtversicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragszeit beginnt beim Eintritt und endet beim Ausscheiden aus diesem staatlichen Dienst. Als fiktiver Verdienst werden Ihnen 60 Prozent bezogen auf das Durchschnittseinkommen angerechnet und dies maximal für neun Monate.

Anrechnung von Arbeitslosigkeit

Um in den Bezug von Rentenpunkten durch Arbeitslosigkeit zu kommen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein.

Arbeitslosengeld I: Versicherten die Arbeitslosengeld I beziehen, werden 80 % als Beitrag zur Rentenversicherung berücksichtigt, bezogen auf das letzte Bruttomonatsgehalt vor der Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosengeld II: Sie beziehen Arbeitslosengeld II, dann werden 205 € als monatlicher Bruttoverdienst festgelegt. Aus diesem Bruttoverdienst errechnen sich Ihre Rentenpunkte für die Altersrente.

Die Berücksichtigungszeit für die Kindererziehung

Die Jahre zwischen der Geburt des Kindes und dem 10. Lebensjahr werden Ihnen (beim erziehenden Elternteil) als Berücksichtigungszeiten für die Rentenversicherung angerechnet. Dies hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente, dafür aber auf den Rentenanspruch selbst. Mehr zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten finden Sie rechts!

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