30 Apr, 2010
Wer kann sich privat versichern – Vorraussetzungen für die private Krankenversicherung
Posted by: admin In: Krankenversicherung
Wer kann sich privat versichern – Vorraussetzungen für den Eintritt in eine private Krankenversicherung (PKV). In Abhängigkeit zum Beschäftigungsverhältnis gibt es unterschiedliche Vorraussetzungen für den Eintritt in eine private Krankenkasse.
Selbstständiger, Künstler oder Freiberufler
Als Selbstständiger, Künstler oder Freiberufler können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen in einer privaten Krankenversicherung versichern. Angestellte haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Als Selbstständiger auf eigene Rechnung wird Ihr Einkommen im Krankheitsfall wegfallen. Aus diesem Grund ist eine ergänzende Krankentagegeldversicherung für Selbstständige unerlässlich.
Arbeitnehmer: Angestellte oder Arbeiter
Liegt Ihr Bruttoeinkommen als Angestellter oder Arbeiter über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich 48.600,- € 2009) können Sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Vorraussetzung ist, dass Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschreitet. Mit einem Einkommen unter dieser Grenze, sind Sie Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Studenten und Ärzte im Praktikum
Als Student oder Arzt im Praktikum können Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich in einer PKV versichern.
Beihilfeberechtigte Personen wie z.B. Beamte
Als Beihilfeberechtigte Person (z.B. Beamte, Richter,…) erhalten Sie eine Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten. Die Höhe dieser Beihilfe ist abhängig vom Bund und des jeweiligen Bundeslandes. Meist sind dies 50 % der Kosten für den Beihilfeberechtigten, bzw. 70 % im Ruhestand. Der Ehegatte/in ist mit 70 % und die Kinder mit 80 % abgesichert. Die Kosten die die Beihilfe übersteigen müssen durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden. Die PKV bietet für Beamte spezielle Tarife.